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25.03.2020

Versandfreigabe für Motorsägen und Anpassung der Internet-Richtlinien


STIHL Fachhändler können ab April 2020 im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in Großbritannien und der Schweiz auch Motorsägen versenden. Bisher war der Verkauf von Motorsägen in den Fachhandels-Leitlinien des Herstellers – auch im Rahmen des Online-Vertriebs – nur in Verbindung mit einer persönlichen Übergabe durch den Fachhandel möglich, um eine sichere Handhabung des Produkts zu gewährleisten.

Ein Gerichtsurteil in einem Kartellverfahren in Frankreich erfordert die Umstellung der bisherigen Vorgehensweise. Um für die Kunden auch weiterhin die Beratung und Einweisung in die sichere Produktanwendung sicherzustellen, passt STIHL seine Fachhandelsvereinbarung und insbesondere die Internet-Richtlinien an. Norbert Pick, STIHL Vorstand Marketing und Vertrieb, betont: „Zukünftig können sich Kunden in den genannten Märkten alle STIHL Produkte bequem nach Hause liefern lassen. Wir sind davon überzeugt, dass wir mit den Änderungen neuen Markt- und Kundenanforderungen gerecht werden bei gleichzeitiger Wahrung unserer Markenphilosophie".

Im Wesentlichen umfassen die Änderungen in der Fachhandelsvereinbarung, die ab 1. April 2020 gelten, folgende Punkte:

Um eine bestimmungsgemäße und sichere Verwendung von Motorsägen zu gewährleisten, müssen STIHL Fachhändler in ihrem Onlineshop einen speziellen Motorsägen-Sicherheitshinweis und eine deutlich sichtbare Verlinkung zu jeweils aktuellen Einweisungsmöglichkeiten (z. B. Montagevideos) integrieren.

Wenn ein Fachhändler das STIHL Produktprogramm über den Versandhandel vertreiben will, muss er während der stationären Öffnungszeiten eine telefonische Beratung und Einweisung des Kunden anbieten. Das gilt für alle STIHL Produkte im Versandhandel, inklusive für Motorsägen.

Beim Versand von Motorsägen muss sichergestellt sein, dass alle Komponenten des Produkts – Motoreinheit, Führungsschiene und Sägekette – in einem Packstück an den Kunden geliefert werden.

Diesen Änderungen zugrunde liegt die Entscheidung der französischen Kartellbehörde, die die von STIHL seither praktizierte Versandbeschränkung bei Motorsägen als unzulässig eingestuft hat. STIHL ist dadurch verpflichtet, den Versand von Motorsägen für den französischen Markt bis spätestens April 2020 freizugeben. Um auch zukünftig innerhalb des EWR, in Großbritannien und der Schweiz einheitliche Vertriebskriterien im STIHL Fachhandel sicherzustellen, hat sich STIHL entschlossen, den Versand von Motorsägen in allen dazu zählenden Ländern freizugeben und seine Fachhandelsvereinbarung entsprechend anzupassen.

Quelle: STIHL